Finanzen
Erstattungen
Um einen Antrag auf Erstattung einzureichen müsst ihr legitimiert sein. Bitte achtet daher darauf dass der Kasse und dem Finanzreferat ein aktuelles Wahlprotokoll (max. 1 Jahr alt) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass ihr über die Finanzen einer Fachschaft oder eines autonomen Referats verfügen sollt.
Detaillierte Anforderungen an Abrechnungen können jederzeit bei dem:der Finanzreferent:in erfragt werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Beleg einzeln unterzeichnet und mit dem abzurechenden Haushaltstitel beschriftet werden muss. Es ist in jedem Fall als Deckblatt der Antrag auf Erstattung vorzulegen. Für Fahrtkosten gibt es ein eigenes Deckblatt.
Erstattungsantrag
Fahrtkostenantrag
Finanzanträge
Projekte oder Veranstaltungen von studentischen Gruppen können vom AStA gefördert werden, wenn sie unmittelbar Studierenden der Universität zu Köln zugute kommen. Über die Förderung entscheidet die AStA-Versammlung jeden Mittwoch.
Ein ausgefüllter Finanzantrag muss mindestens zwei Woche vor der Veranstaltung und spätestens 48 Stunden vor der AStA-Versammlung an den*die Finanzrefent*in gesendet werden. Das Projekt muss dabei möglichst ausführlich beschrieben und der Finanzierungsplan angegeben werden.
Finanzantrag
Haushaltspläne
Die Studierendenschaft stellt einmal jährlich ihren Haushaltsplan auf. Der Haushaltsplan wird durch das Studierendenparlament beschlossen. Daraus ergeben sich alle geplanten Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr, welches immer vom 01.04. bis zum 31.03. des Folgejahres läuft.